Ein Elektrofahrzeug zu leasen war noch nie einfacher und flexibler
Wenn Sie ein Mercedes-Benz Elektroauto leasen wollen, finden Sie auf lease-deinen-stern.de, der Leasing-Plattform von AssenheimerMulfinger, ganz einfach und schnell Ihren neuen Traumwagen. Wählen Sie beim Elektroauto Leasing aus einer Vielzahl aktueller Modelle von Mercedes-Benz und smart – erhältlich sind sowohl Hybridfahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotor sowie rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge mit leistungsstarken Elektromotoren und einer großen Reichweite.
Ob Sie den Mercedes-Benz EQS, den kompakten Mercedes-Benz EQA oder einen wendigen elektrischen smart EQ leasen wollen: Wir bieten Ihnen nicht nur eine große Auswahl moderner Elektrofahrzeuge, sondern auch individuelle Leasingangebote, mit denen Sie sich Ihren Traum von der neuen Elektromobilität einfach erfüllen können.
Unser Elektroauto Leasing bringt Sie direkt zu Ihrem Traumwagen
Wenn Sie bei uns ein Mercedes-Benz Elektroauto leasen möchten, stehen Ihnen verschiedene Leasingmodelle der Mercedes-Benz Bank zur Auswahl, mit denen Sie Ihr Elektroauto finanzieren und zu festen monatlichen Raten nutzen können.
Beim klassischen E-Auto Leasing steht Ihnen Ihr Wunschfahrzeug für die vereinbarte Vertragslaufzeit zur Verfügung. Am Ende der Laufzeit geben Sie das Leasing-Fahrzeug zum vertraglich garantierten Restwert an uns zurück. Während der Laufzeit fällt eine monatliche Leasingrate für die Fahrzeugnutzung an. Diese berechnet sich nach dem Kaufpreis des Fahrzeugs, der geplanten Kilometerleistung, der Vertragslaufzeit und der Höhe einer optionalen Sonderzahlung; die Rate bleibt über die gesamte Laufzeit konstant. Wenn Sie mehr Kilometer fahren als geplant, werden diese zu vertraglich vereinbarten Sätzen abgerechnet, bei einer geringeren Laufleistung erhalten Sie eine Kilometer-Gutschrift.
Beim Service-Leasing entscheiden Sie, welche Service-Leistungen inbegriffen sind, wenn Sie bei uns ein Elektroauto leasen. Immer, wenn die von Ihnen gewählten Services anfallen, legen Sie einfach Ihre persönliche Servicekarte an der Kasse vor, und es entstehen Ihnen keine Kosten. Zur Auswahl stehen die Service-Leistungen Wartung und Reparatur sowie Reifenservice und Reifen-Ersatz.
Beim Privat-Leasing plus können Sie ein Elektroauto leasen und haben gleichzeitig den Rundumschutz einer Kfz-Versicherung. In den monatlichen Leasingraten sind die Prämien für Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung einkalkuliert; Ihr individueller Schadenfreiheitsrabatt fließt hierbei selbstverständlich in die Berechnung mit ein. Die Versicherungsprämie bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit stabil, auch wenn während der Laufzeit ein Schaden entsteht.
Auch beim Business-Leasing plus, dem E-Auto Leasing für Geschäftskunden, wird der Kfz-Versicherungsschutz in die monatliche Leasingrate einberechnet. Neben der Kfz-Haftpflicht ist hier ebenfalls eine Vollkaskoversicherung integriert, deren monatliche Prämie sich anhand Ihres Schadenfreiheitsrabatts errechnet. Die Prämie bleibt dann über die gesamte Laufzeit des Leasingvertrages konstant und erhöht sich auch im Schadensfall nicht. Zudem können beim Business-Leasing plus auch weitere Fahrer das Fahrzeug nutzen.
Neben Leasingangeboten für neue Elektrofahrzeuge können Sie mit dem Mercedes-Benz Gebrauchtwagen-Leasing auch ausgesuchte Gebrauchtfahrzeuge problemlos leasen. Alle Leasingmodelle gelten ebenfalls für das Gebrauchtwagen-Leasing. Außerdem bieten wir mit „Junge Sterne Leasing plus“ ein attraktives Leasingmodell mit einer Vertragslaufzeit von 36 Monaten und fünf alternativen Kilometerlaufleistungen von 10.000 bis 30.000 km/Jahr. Eine kostenlose Garantieverlängerung für das 3. Leasingjahr ist inklusive.
Auch für geleaste Elektrofahrzeuge wird der Umweltbonus1 gewährt
Wenn Sie bei uns ein Elektroauto leasen, haben Sie ebenfalls Anspruch auf die staatliche Förderung in Form des Umweltbonus1. Dieser wurde im Jahr 2016 eingeführt und soll einen zusätzlichen finanziellen Anreiz für den Umstieg auf ein Fahrzeug mit Elektro- oder Hybridmotor schaffen. Wie hoch der Umweltbonus1 genau ausfällt, hängt dabei unter anderem von der vertraglich vereinbarten Laufzeit ab. Zusätzlich zum Umweltbonus1 können Sie beim Leasing eines neuen E-Autos auch zusätzlich eine Innovationsprämie1 erhalten und so gleich doppelt von der staatlichen Förderung profitieren.
Wenn Sie ein Elektroauto leasen und unsere Angebote an neuen und gebrauchten Elektrofahrzeugen von renommierten Herstellern betrachten, sollten eigentlich keine Wünsche offen bleiben. Sollten Sie dennoch ein bestimmtes Modell, eine Ausstattungsoption oder Ihre Wunschfarbe vermissen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – zusammen finden wir ganz bestimmt eine gute Lösung.
Nutzen Sie für Ihre individuelle Anfrage einfach unser Kontaktformular und schildern Sie uns Ihre Fragen und Wünsche zum Thema E-Auto Leasing. Wir prüfen gerne Ihr Anliegen und melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen zurück, entweder per E-Mail oder auf Wunsch auch telefonisch.
1 Der Kauf und die Zulassung von neuen vollelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen wird im Rahmen des Umweltbonus gefördert. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund grundsätzlich zur Hälfte für Neufahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen. Bei der Innovationsprämie wird der Bundesanteil am Umweltbonus für Fahrzeuge, die nach dem 03.06.2020 zugelassen wurden, befristet bis zum 31.12.2022 verdoppelt. Es gelten folgende Gesamtförderungen:
- Neues Elektrofahrzeug mit Nettolistenpreis unter 40.000 €: 9.000 € (Bundesanteil: 6.000 €, Herstelleranteil: 3.000 €).
- Neues Elektrofahrzeug mit Nettolistenpreis 40.000 € bis max. 65.000 €: 7.500 € (Bundesanteil: 5.000 €, Herstelleranteil: 2.500 €).
- Neues Plug-in Hybrid-Fahrzeug mit Nettolistenpreis unter 40.000 €: 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €).
- Neues Plug-in Hybrid-Fahrzeug mit Nettolistenpreis 40.000 € bis max. 65.000 €: 5.625 € (Bundesanteil: 3.750 €, Herstelleranteil: 1.875 €).
Der Anteil des Herstellers am Umweltbonus wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen. Der Umweltbonus gilt unter gewissen Voraussetzungen auch für Leasing- und elektronische Gebrauchtfahrzeuge. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruch nahme der Innovationsprämie bzw. des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des BAFA (www.bafa.de/umweltbonus) abrufbare Richtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Innovationsprämie bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung über den Antrag durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2025. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.
Anbieter: Mercedes-Benz AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart
Partner vor Ort: Assenheimer + Mulfinger GmbH & Co. KG, Südstraße 40, 74072 Heilbronn