AGB

Zum 01. Januar 2022 ist eine umfassende Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) in Kraft getreten, mit der die Änderungsrichtlinie der EU 2018/843 umgesetzt wird. In allen Autohäusern von AssenheimerMulfinger gelten ab sofort die folgenden Regelungen zur Bargeldannahme:

  • Im Verkauf ist keine Bargeldannahme mehr gestattet.
  • Im Service gilt für die Bargeldannahme eine Grenze von 1.000 Euro.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen
– Mercedes-Benz Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen –

AGB Mercedes-Benz Neuwagen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen
– smart Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen –

AGB smart Neuwagen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge
- Gebrauchtfahrzeug-Verkaufsbedingungen –

AGB Gebrauchtfahrzeuge

 

Kfz-Reparaturbedingungen

Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK). Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge.

Kfz-Reparaturbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile

Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)  - Teileverkaufsbedingungen -

Teileverkaufsbedingungen