AGB
Zum 01. Januar 2022 ist eine umfassende Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) in Kraft getreten, mit der die Änderungsrichtlinie der EU 2018/843 umgesetzt wird. In allen Autohäusern von AssenheimerMulfinger gelten ab sofort die folgenden Regelungen zur Bargeldannahme:
- Im Verkauf ist keine Bargeldannahme mehr gestattet.
- Im Service gilt für die Bargeldannahme eine Grenze von 1.000 Euro.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen
– Mercedes-Benz Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen –
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen
– smart Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen –
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge
- Gebrauchtfahrzeug-Verkaufsbedingungen –
Kfz-Reparaturbedingungen
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK). Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) - Teileverkaufsbedingungen -